Aktive Elternschaft

An unserer Schule gibt es vielfältige Aufgaben für die Elternschaft. Die verschiedenen Themengebiete sind den einzelnen Klassenstufen zugeteilt.

Die Eltern haben jährlich ein gewisses Kontingent an Solidaritätsstunden in die Schulgemeinschaft einzubringen. Dieses kann z.B. bei den Aufgaben der Klassen eingebracht werden.

Können die Solidaritätsstunden nicht eingebracht werden, ist am Ende des Schuljahres ein finanzieller Ausgleich zu leisten.

Möglichkeit die Rahmenbedingungen zu beeinflussen - Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Shüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler und bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (Art.64-68 BayEUG).

Zu den Aufgaben des Elternbeirats zählt:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren.

Die Schulleitung unterrichtet den Elternbeirat zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Sie erteilt die für die Arbeit des Elternbeirats notwendigen Auskünfte. (Art. 67 BayEUG).

An unserer Schule wird alle zwei Jahre ein neuer Elternbeirat gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Elternbeirats richtet sich nach Zahl der der Schülerinnen und Schüler.