An unserer Schule gibt es folgende Arbeitskreise:
Im Rahmen der Solidaritätsstunden (derzeit 15 h pro Jahr und pro Familie) bringen sich alle in die Gemeinschaft ein, indem sie verschiedene Aufgaben durch die Teilnahme an Arbeitskreisen, Schulveranstaltungen oder anderen Aktionen übernehmen.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler*innen sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler*innen und bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (Art.64-68 BayEUG).
Zu den Aufgaben des Elternbeirats zählt:
Die Schulleitung unterrichtet den Elternbeirat zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Sie erteilt die für die Arbeit des Elternbeirats notwendigen Auskünfte. (Art. 67 BayEUG).
An unserer Schule wird alle zwei Jahre ein neuer Elternbeirat gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Elternbeirats richtet sich nach Zahl der der Schüler*innen.