Der Eltern "Beitrag" zum Schulleben

Die Aufnahme eines Kindes ist nicht von der wirtschaftlichen Stellung der Eltern abhängig!

Neben dem von den Eltern leistbaren Schulgeldbeitrag ist jedoch für eine funktionierende Schulgemeinschaft die ehrenamtliche Mitarbeit aller unabdingbar. Hier ist vom handwerklichen Geschick bis zum Organisationstalent in den unterschiedlichen Arbeitskreisen alles gefragt und willkommen.

Informationen zum Schulgeld
Mit dieser Zusammenstellung wollen wir Ihnen die Notwendigkeit der Erhebung von Schulgeld und dessen Höhe erläutern.
Jedes Kind ist wertvoll, unabhängig von der finanziellen Situation der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner.

Weshalb erhebt die Freie Schule Lech-Donau Schulgeld?
Unsere Schule ist zwar eine staatlich genehmigte Ersatzschule (Privatschule), dennoch decken die staatlichen Zuschüsse lediglich einen Teil der Gesamtkosten. Die Schule muss daher Schulgeldbeiträge erheben, um eine ausreichende und solide Finanzierung des Schulbetriebes zu gewährleisten.

Wie ergibt sich die Höhe des Schulgeldes?
Die Höhe des Schulgeldbeitrages wird jährlich ermittelt. Der Schulgeldbeitrag wird in Form eines Richtwertes dargestellt. Der Richtwert ist der Betrag pro Schüler, der im Durchschnitt erforderlich ist, um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erzielen.

Wie hoch ist das Schulgeld für unser Kind?
Der aktuelle Richtwert des Schulgeldbeitrages liegt bei 345.- € pro Monat und Kind (Schuljahr 24/25). Für alle weiteren Kinder können Geschwisterermäßigungen gewährt werden.

Gibt es eine Möglichkeit das reguläre Schulgeld/den Richtwert zu ermäßigen?
Ja, keinem Kind wird aus finanziellen Gründen der Schulbesuch verwehrt. Ermäßigungen müssen beantragt werden.

Verfahren zur Beantragung einer Schulgeldermäßigung
Der Ermäßigungsantrag kann im Sekretariat angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden. Hierzu muss von den Vertragspartner:innen eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, die von uns natürlich vertraulich behandelt wird. Dabei sind alle Unterlagen, welche die finanzielle Lage des Haushaltes darstellen, einzureichen. Die Geschäftsführung prüft die eingereichten Unterlagen und vereinbart ggf. mit den Eltern eine Ermäßigung des monatlichen Beitrags in einem persönlichen Gespräch.

Wie lange gilt eine Schulgeldermäßigung?
Die Ermäßigung gilt grundsätzlich nur bis zum Schuljahresende bzw. für den vereinbarten Zeitraum.

Spürt mein Kind Konsequenzen, wenn ich nicht das volle Schulgeld zahlen kann?
Nein! Die Vereinbarungen über die Höhe des Schulgeldes sind vertraulich. Auch die Lehrkräfte erfahren nichts über die Höhe des Schulgeldbeitrages der Schüler:innen. Die Vereinbarungen werden vertraulich aufbewahrt und sind nur der Geschäftsführung, dem Schulträger, Steuerberater und Mitgliedern der Verwaltung zugänglich.

Welche weiteren Kosten kommen auf uns zu?

  • Aufnahmegebühr: die Schule erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 300.- €, die mit der Unterzeichnung des Schulvertrages fällig wird. Wird der Schulvertrag vor Antritt des Schulbesuches durch die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gekündigt, kann diese Gebühr nicht erstattet werden. Bei vorzeitiger Kündigung durch die Schule wird sie erstattet. Bei Kindern, die zuvor den Freien Kindergarten Bienenkorb besucht haben, wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 150.- € erhoben.
  • Materialabgabe:Kosten für Schulmaterialien wie Hefte, Wachsblöckchen, Klassenfahrten, Ausflüge etc. sind nicht im Schulgeld enthalten. Sie werden über eine monatliche Materialabgabe eingezogen. Derzeit zwischen 12.- € und 15.- € monatlich.
  • IT-Abgabe: ab Klasse 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein schulinternes iPad. Die Kosten für die ITBetreuung werden monatlich als IT-Abgabe eingezogen. Derzeit 10.- €/Monat.
  • Mittagessen: Benötigen Sie für Ihr Kind Mittagessen, wird dies gesondert abgerechnet. Das Mittagessen kostet derzeit 4,50 € pro Essen.
  • Nachmittagsbetreuung: siehe unter "Betreuungsangebot" im Menü links.


Sollten Eltern mit überdurchschnittlichem Einkommen ein höheres Schulgeld bezahlen?
Die Schule wird in einer Solidargemeinschaft geführt. Um den Richtwert zu erreichen und dennoch Ermäßigungen gewähren zu können, sollten Vertragspartnerinnen und Vertragspartner mit höherem Einkommen einen höheren Beitrag bezahlen.